Schadensgutachten - KFZ-Sachverständigenbüro Lambrecht

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Schadensgutachten


Im Kfz-Bereich bezeichnet ein Schadensgutachten ein detailliertes Gutachten, das nach einem Verkehrsunfall oder einer sonstigen Beschädigung eines Fahrzeugs von einem Kfz-Sachverständigen erstellt wird. Es dient zur objektiven Feststellung des Schadensumfangs, der Reparaturkosten und des Fahrzeugwerts.
Wichtige Inhalte eines Kfz-Schadensgutachtens:

    • Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr, Laufleistung, Ausstattung)
    • Unfallbeschreibung (falls bekannt)
    • Detaillierte Schadenaufnahme mit Bildern
    • Reparaturkostenkalkulation auf Basis eines Werkstatt-Stundensatzes
    • Wiederbeschaffungswert (aktueller Marktwert des Fahrzeugs vor dem Unfall)
    • Restwert (Wert des beschädigten     Fahrzeugs)
    • Wertminderung (bei neueren Fahrzeugen relevant)
    • Reparaturdauer
        Ziel und Zweck

          • Beweissicherung: Vor allem bei Haftpflichtschäden ist das Gutachten wichtig, um die Ansprüche des Geschädigten zu belegen.
          • Schadensregulierung: Die gegnerische Versicherung nutzt das Gutachten zur Berechnung der Entschädigung.
          • Rechtssicherheit: Es kann in einem Rechtsstreit als objektiver Nachweis dienen.
              Wann ist ein Gutachten notwendig?

                • Bei einem Haftpflichtschaden über ca. 750 € (Bagatellgrenze)
                • Wenn der Schaden umfangreich oder strittig ist.
                • Wenn der Geschädigte auf eigene Kosten ein unabhängiges Gutachten zur Durchsetzung seiner Ansprüche benötigt (die Kosten muss in der Regel der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung tragen).
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