Schadensgutachten
Im Kfz-Bereich bezeichnet ein Schadensgutachten ein detailliertes Gutachten, das nach einem Verkehrsunfall oder einer sonstigen Beschädigung eines Fahrzeugs von einem Kfz-Sachverständigen erstellt wird. Es dient zur objektiven Feststellung des Schadensumfangs, der Reparaturkosten und des Fahrzeugwerts.
Wichtige
Inhalte eines Kfz-Schadensgutachtens:
- Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr, Laufleistung, Ausstattung)
- Unfallbeschreibung (falls bekannt)
- Detaillierte
Schadenaufnahme mit
Bildern
- Reparaturkostenkalkulation auf Basis eines Werkstatt-Stundensatzes
- Wiederbeschaffungswert (aktueller Marktwert des Fahrzeugs vor dem Unfall)
- Restwert (Wert des beschädigten Fahrzeugs)
- Wertminderung (bei neueren Fahrzeugen relevant)
- Reparaturdauer
Ziel und Zweck
- Beweissicherung: Vor allem bei Haftpflichtschäden ist das Gutachten wichtig, um die Ansprüche des Geschädigten zu belegen.
- Schadensregulierung: Die gegnerische Versicherung nutzt das Gutachten zur Berechnung der Entschädigung.
- Rechtssicherheit: Es kann in einem Rechtsstreit als objektiver Nachweis dienen.
Wann ist ein Gutachten notwendig?
- Bei einem Haftpflichtschaden über ca. 750 € (Bagatellgrenze)
- Wenn der Schaden umfangreich oder strittig ist.
- Wenn der Geschädigte auf eigene Kosten ein unabhängiges Gutachten zur Durchsetzung seiner Ansprüche benötigt (die Kosten muss in der Regel der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung tragen).